FB6 Mathematik/Informatik/Physik

Institut für Informatik


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Informatik - Master of Science (PO 2022)

Gliederung des Studiums

Im Masterstudium Informatik sind Studienleistungen im Umfang von 120 LP (Leistungspunkte, ECTS) zu erbringen. Diese verteilen sich über die folgenden Bereiche:

  • Pflichtbereich (27 LP)
  • Angleichungsbereich (max. 18 LP)
  • Wahlpflichtbereich (mind. 45 LP)
  • Abschlussbereich (30 LP)

Pflichtbereich (27 LP)

  • Projektgruppe, Teil 1 (12 LP)
  • Projektgruppe, Teil 2 (12 LP)
  • Masterseminar (3 LP)

Projektgruppe und Auslandssemester

Der zweite Teil einer Projektgruppe kann nur in das Studium eingebracht werden, wenn sich dieser konsekutiv an den eingebrachten ersten Teil anschließt.

Um Auslandssemester, Urlaubssemester, u.ä. leichter zu ermöglichen, kann in diesen Fällen statt des zweiten Teils ein weiterer erster Teil einer Projektgruppe mit einer anderen Säulenzuordnung als der bereits eingebrachten Projektgruppe eingebracht werden. Dieses ist beim Prüfungsausschuss begründet zu beantragen, wobei im Falle eines Auslandssemesters das Learning Agreement als positiv beschiedener Antrag gilt.

Werden in diesem Auslandssemester mindestens und unabhängig von deren Anrechenbarkeit 12 Leistungspunkte erbracht, darf die Verpflichtung eines weiteren ersten Projektgruppenteils entfallen und der Wahlpflichtbereich erhöht sich stattdessen um 12 Leistungspunkte.

Angleichungsbereich (18 LP)

Im Angleichungsbereich können unterschiedliche Grundlagenkenntnisse nachgeholt bzw. vertieft werden, die für den weiteren Verlauf des Studiengangs relevant sind. Bei der Zulassung zum Studiengang können Auflagen erteilt werden, welche Module in diesem Bereich eingebracht werden müssen. Darüber hinaus können die folgenden Module eingebracht werden:

  • Semipflichtmodule des BSc Informatik,
  • weitere Module des BSc Informatik, die Zulassungsvoraussetzung für die Module des Wahlpflichtbereichs sind

Diese Module (bzw. Module mit zu stark überlappenden Inhalten) dürfen nicht verwendet worden sein, um die Zulassung zum Masterstudiengang zu erhalten; insbesondere dürfen sie nicht im vorangegangenen Bachelorstudiengang eingebracht worden sein.

Über die Zulässigkeit der Auswahl, insb. auch bzgl. inhaltlicher Überlappungen, entscheidet der Prüfungsausschuss. Falls weniger als 18 LP im Angleichungsbereich eingebracht werden, müssen die zur Summe von 18 LP fehlenden Leistungspunkte zusätzlich im Wahlpflichtbereich erbracht werden.

Wahlpflichtbereich (mind. 45 LP)

Die Mastermodule verteilen sich auf die drei Säulen Algorithmik, Eingebettete Systeme, und Künstliche Intelligenz, sowie dem Umfeld.

Der Wahlpflichtbereich umfasst:

  • Optional maximal ein weiteres Masterseminar (3 LP). Dieses muss von einer anderen Arbeitsgruppe als jenes im Pflichtbereich sein.
  • Spezialisierungsmodule. Es müssen in jeder der drei Säule mind. 6 LP durch Spezialisierungsmodule eingebracht werden. Es können maximal 18 LP durch Umfeld-Module eingebracht werden.

Falls im Angleichungsbereich weniger als 18 LP eingebracht werden, müssen entsprechend mehr LP im Wahlpflichtbereich eingebracht werden.

Abschlussbereich (30 LP)

Masterarbeit mit dazugehörigem Kolloquium

Spezialisierung

Beim Studium des Master Informatik kann eine Spezialisierung in einer Säule erfolgen.

Eine Säule kann als Spezialisierung im Zeugnis genannt werden, falls

  • mindestens 12 Leistungspunkte durch Spezialisierungsmodule im Wahlpflichtbereich dieser Säule zugeordnet sind,
  • die Projektgruppe (1. Teil) im Pflichtbereich dieser Säule zugeordnet ist, und
  • die Masterarbeit dieser Säule zugeordnet ist.

Änderungen gegenüber PO 2020

  • Die beiden Teile der Projektgruppe sind dem Pflichtbereich zugeordnet worden.
  • Der Wahlpflichtbereich enthält keinen Projektgruppenanteil mehr.
  • Die Einbringung eines weiteren ersten Teil der Projektgruppe ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen, wobei im Falle eines Auslandssemesters das Learning Agreement als positiv beschiedener Antrag gilt.
  • Im Falle eines Auslandssemesters kann auf den weiteren ersten Teil der Projektgruppe verzichtet werden, wenn mind. 12 LP im Auslandssemester erbracht worden sind. Hierdurch erhöht sich der Wahlpflichtbereich entsprechend um 12 LP.

Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und zur Einschreibung

Studierendensekretariat

Neuer Graben 27 (StudiOS) 
49074 Osnabrück
Raum 19/E 17 - 26
Tel. +49 541 969 7777 (Info-Line)
Fax +49 541 969 4850
studierendensekretariat at uni-osnabrueck.de

www.uni-osnabrueck.de/index.php

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